Wissenschaft für Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie -
Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz erhalten!
Wie gelingt es, dass kein Mensch mehr an Hunger sterben muss und Solidarität und demokratische Teilhabe gesellschaftlich umfassend verwirklicht werden? Was sind Ursachen für Krieg und Gewalt und was Voraussetzungen für ein gleichberechtigtes, friedliches Zusammenleben? Wie kann die globale Aufrüstung gestoppt, wie zivile Konfliktlösung und das Völkerrecht gestärkt werden? Welche ökonomischen Interessen stehen einer nachhaltigen Entwicklung entgegen, wie können natürliche Ressourcen geschont und produktiv gemacht statt verschwendet werden? Die gesellschaftliche Beantwortung dieser Fragen duldet keinen Aufschub, die Wissenschaft spielt hierfür eine zentrale Rolle.
In diesem Sinne wurde auf Grund des jahrelangen Engagements von kritischen Hochschulmitgliedern 2014 eine sogenannte „Zivilklausel“ ins NRW-Hochschulgesetz aufgenommen: „Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.“
Eine gesetzliche Zivilklausel bedeutet eine Bekräftigung der Hochschulen und ihrer Mitglieder, die Wissenschaft am Allgemeinwohl auszurichten. Sie bringt zudem den Gesetzgeber in die Verantwortung, zur Verwirklichung dieses Auftrags entsprechende Studien- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Streichung der Zivilklausel aus dem NRW-Hochschulgesetz, wie sie die aktuelle Landesregierung beabsichtigt, wäre geschichtsvergessen und ein Schritt in die falsche Richtung.
Die Zivilklausel muss erhalten bleiben! Dafür treten wir als Frauennetzwerk für Frieden neben über 90 weiteren Erstunterzeichner*innen ein. Die seit dem 15. Mail 2019 laufende Unterschriftenkampagne ist hier online abrufbar.