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Ohne Frauen kein Frieden - 20 Jahre UN-Sicherheitsratsresolution 1325

Wordle Resolution 1325Wann erfolgt die dringend nötige Umsetzung?

Vor 20 Jahren wurde – fünf Jahre nach der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking – im UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ einstimmig verabschiedet. In der 1995 in Peking verabschiedeten „Aktionsplattform“ verpflichteten sich die Staaten, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Gesellschaftsbereichen voranzutreiben, die Rechte der Frauen zu schützen, Frauenarmut zu bekämpfen, geschlechtsspezifische Diskriminierungen in den Gesundheits- und Bildungssystemen abzubauen und Gewalt gegen Frauen in Kriegs- und in Friedenszeiten als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen. Neu war auch: Frauen sollten als Friedensakteurinnen in Friedensverhandlungen einbezogen werden. Aber erst die bindende Funktion der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats vom 31. Oktober 2000, auf die ein Bündnis von internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zielstrebig hingearbeitet hatte (Working Group on Women, Peace and Security), brachte für die Frauen mit den „drei Ps“ der Resolution die Zusammenfassung der drei sich gegenseitig bedingenden Bereiche: Protektion (vor sexualisierter Gewalt in bewaffneten Konflikten), Prävention (von Kriegshandlungen) und Partizipation (an Friedenstischen und post-Konflikt Wiederaufbauprogrammen).


Diese friedenspolitische Zielstellung hat das Frauennetzwerk für Frieden e.V. immer hervorgehoben und auf dessen Realisierung gedrängt. Von Anfang an haben sich die im FNF organisierten Frauen für die Verbreitung der Kenntnis der Resolution und ihre Implementierung auf nationaler und internationaler Ebene eingesetzt. Das FNF hat sich zunächst u.a. als Mitbegründerin eines „Frauensicherheitsrats“, später und bis heute im zivilgesellschaftlichen „Bündnis 1325“ besonders für die Position der gleichberechtigten Partizipation von FriedensFrauen an friedensbildenden Prozessen, insbesondere Friedensverhandlungen, stark gemacht. Es wurde dann die Einrichtung von Nationalen Aktionsplänen gefordert, um ein Instrument zu haben, mit dem die Anforderungen der Resolution auf der konkreteren Ebene der einzelnen Länder evaluiert werden können.

Deutschland verabschiedete leider erst Ende 2012 den ersten NAP. Positiv: Er beinhaltete in einem strukturellen Format der regelmäßigen Konsultationen und seit einigen Jahren auch im Format eines operativen Austauschs die Zusammenarbeit zwischen einer interministeriellen Arbeitsgruppe und dem Bündnis 1325 als Vertreterin der Zivilgesellschaft – allerdings in klarer Hierarchie und mit relativ geringer Einflussmöglichkeit des Bündnisses. Zumindest können jedoch Positionen und Informationen ausgetauscht werden, auch hinsichtlich der Erstellung nachfolgender NAPs. Diese blieben jedoch bisher leider ohne Budgetierung und Monitoring-Vorgaben und bestanden überwiegend aus Absichtserklärungen seitens der Regierung.

In der Zusammenarbeit mit dem Bündnis 1325 war es dabei eine wesentliche Forderung des FNF, eine Verbindung herzustellen zwischen dem Auswärtigen Amt, das den Arbeitsschwerpunkt UNSCR 1325 verantwortete, und dem Verteidigungs- und Innenministerium. Wir fordern, dass insbesondere die Fragen der deutschen Rüstungsexporte und der Auslandsinterventionen unter Beteiligung der Bundeswehr mit dem Verteidigungsministerium beraten werden müssen. Denn durch diese Rüstungsexporte und Interventionen ist die Zivilbevölkerung und sind damit auch und gerade Frauen in den Konfliktregionen besonders betroffen. Ein weiteres Anliegen ist die kritische Lage der Migrantinnen aus Kriegs-und Krisengebieten in Deutschland, die mit Vertreter*innen des Innenministeriums diskutiert werden muss. Beides war bisher nicht möglich. Diesjährige Veranstaltungen zur Resolution 1325 sollten deshalb unserer Ansicht nach dazu genutzt werden, diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Auch eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag von Juli 2020 geht in diese Richtung. Am 28.10.2020, kurz vor ihrem 20. Geburtstag, wird die Umsetzung der UNRES 1325 unter dem Titel „Feministische Außenpolitik“ auch auf der Tagesordnung des Bundestags stehen.

Mehr denn je sind Frauen in den sogenannten Krisenregionen betroffen und mehr denn je muss der Forderung Nachdruck verliehen werden, Waffenlieferungen zu stoppen und Frauen als kompetente Partnerinnen in Friedensverhandlungen einzubeziehen. Diese klare Umsetzung der völkerrechtlich bindenden Resolution steht auch nach 20 Jahren noch immer aus, obwohl es wiederholt politische Situationen gegeben hat, in denen eine Beachtung dringend notwendig gewesen wäre und die Frauen bestens vorbereitet waren.

Es bleibt dabei: No Women – No Peace: Ohne Frauen kein Frieden!

Für mehr Informationen:

 

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      Telefon: +49(0)228 - 62 67 30
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      Frauennetzwerk für Frieden e.V.
      Dr. Werner-Schuster-Haus
      Kaiserstr. 201
      D-53113 Bonn