UN-Resolution 1820

In der Resolution 1820 (2008) werden die in der Resolution 1325 angeführten Forderungen bekräftigt und die Problematik der sexuellen Gewalt in Krisenzeiten in den Fokus genommen. Wenn "Vergewaltigung und sexueller Missbrauch" an Frauen und Mädchen während bewaffneten Konflikten systematisch und somit als Kriegstaktik eingesetzt werden, kann (abgesehen von dem Leid, das den Einzelpersonen zugefügt wird) der Konflikt verschärft und die Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit erschwert werden. Die Resolution 1820 stellt fest, dass

Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können [...].

Daher werden von allen Akteuren - u.a. den Konfliktparteien, den Nationalstaaten und dem UN-Generalsekretär - unterschiedliche Maßnahmen zur Verhinderung von sexueller Gewalt an Zivilpersonen gefordert.

 

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